- Es hat der Rentenversicherung immer gut getan, wenn sie vom Vertrauen der Sozialpartner, also der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sie mit den Rentenbeiträgen finanzieren, getragen wurde.
- Die letzte Rentenreform, bei der das gelungen war, ist die Einführung der nettolohnbezogenen Rente 1989. Die brachte große Entlastung und Zustimmung zu einem von beiden Seiten akzeptierten Rentenniveau, also Rentensicherheit.
- Ziel jeder Rentenpolitik muss es sein, dass, wer ein Leben lang arbeitet, auch eine „anständige“ Rente erhält. Und anständig ist die Rente dann, wenn die Rente höher ist als die Sozialhilfe. Wer gearbeitet hat, muss ein höheres Arbeitseinkommen erhalten als diejenigen, die nicht gearbeitet haben.
- Private und betriebliche Altersversorgung dürfen nicht auf Kosten der gesetzlichen Alterssicherung gehen. Was bedeutet: Es darf der Beitrag zu den freiwilligen Alterssicherungen nicht die Beiträge zu den gesetzlichen Alterssicherungen mindern. Noch einmal: Freiwillige Alterssicherung darf nicht zu Lasten der solidarischen Rentenversicherung geschehen. Das war die Todsünde der Riester-Rente.
- Die Frage nach der gesetzlichen Altersgrenze der Rentenversicherung entspannt sich: Je höher das Rentenniveau, umso größer sind die realen Chancen, die Flexibilität auch durch früheren Rentenbeginn zu nutzen. Die Abschläge wegen früherer Inanspruchnahme der Rente müssen verkraftbar sein.
- Die Beiträge steigen! Keine Reform kann die Demographie wegreformieren.
- Nicht alle Jahre wieder eine Rentendiskussion. Das ewige Palavern ist Gift für die Rentensicherheit.
Bildquelle: Wikipedia, Von Deutsche Bundespost – scanned by NobbiP, gemeinfrei