Die Debatte um die innere Sicherheit treibt immer fragwürdigere Blüten, und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat seine liebe Not, die Scharfmacher in den eigenen Reihen zur Räson zu bringen. Die Burka, ein vollverschleierndes Kleidungsstück, habe mit der Sicherheit in unserem Land nichts zu tun, sagt der Christdemokrat.
Sein nordrhein-westfälischer Parteifreund Armin Laschet spricht deutlicher noch von einer Phantomdebatte. Doch aus anderen Landesverbänden wird der Ruf nach einem Burkaverbot befeuert – ohne Rücksicht auf die Fakten, auch ohne Scham über die Irreführung, die damit einhergeht: Ein pauschales Verhüllungsverbot bringt nichts in punkto Sicherheit.
Nur ein verschwindend kleiner Anteil der muslimischen Frauen in der Bundesrepublik trägt Burka oder Shador, und der Staat kann nicht definieren, aus welchen Motiven diese Frauen das tun. Geschieht es aus innerer religiöser Überzeugung, ist es ihr gutes, vom Grundgesetz verbrieftes Recht. Anderen Gründen, einem politischen Statement etwa oder dem Zeichen für die Unterdrückung der Frau, ist mit anderen Mitteln zu begegnen. Mit dem Strafgesetzbuch im Fall von Zwang, sprich: Nötigung, zuvorderst aber mit Bildung und Aufklärung. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bringt es besonnen auf eine einfache Formel: Ihm gefällt die Burka nicht, aber er lehnt es ab, sie pauschal zu verbieten. Unter anderem führt er ungewollte Konsequenzen für den Karneval an. Nicht auszudenken, wenn die Narren bei ihrer Kostümierung Vorgaben des Gesetzgebers zu befolgen hätten.
CSU-Mann Edmund Stoiber bemüht wieder einmal die deutsche Leitkultur. Sie verlange es, Gesicht zu zeigen, sagt der Bayer und auch de Mazière verwendet die Redewendung, die doch sonst eher im übertragenen Sinn für den aufrechten Gang der Demokraten gebraucht wird. Nun folgt die Aufzählung jener Gelegenheiten, in denen der Gesetzgeber offenes Visier vorschreiben, aus Gründen des gesellschaftlichen Umgangs also die individuelle Religionsfreiheit einschränken darf: im öffentlichen Dienst, in Universitäten, vor Gericht, im Einwohnermeldeamt, im Standesamt, hinter dem Steuer eines Kraftsfahrzeugs. Die Liste mag noch um Selbstverständlichkeiten verlängert werden, aus dem öffentlichen Raum aber wird der Schleier nicht verbannt und eine staatliche Maßnahme zur Befreiung der Frau erfolgt nicht.
Symbolpolitik ist kein geeignetes Mittel, die Sicherheitslage zu verbessern. Das gilt ebenso für die Forderung zur Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft. Auch hier wird ohne Rücksicht auf die Fakten munter drauflos geschimpft, so dass der Eindruck entsteht, die doppelte Staatsbürgerschaft sei die Regel. Das trifft aber nur für EU-Bürger generell zu, und – unter bestimmten Voraussetzungen seit 2014 – für türkischstämmige Kinder, die 2000 oder später geboren wurden. Nach nicht einmal zwei Jahren Rechtswirklichkeit diese Regelung als Gefahr für die innere Sicherheit zu verdammen, gehört in den Bereich der aktionistischen Stimmungsmache. Sie nützt niemandem als den Rechtspopulisten, die sich vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern kraftstrotzend als Alternative für Deutschland präsentieren. Demokraten sollten ihnen nicht noch das Feld bereiten, sondern entschieden entgegentreten.