Wer „Ausländer raus“ oder ähnlich schändliche Parolen brüllt, betreibt „Volksverhetzung“. So heißt der Tatbestand jedenfalls im Strafgesetzbuch. Dafür drohen eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren. Wer öffentlich Ausländer mit Gewalt vertreiben will, womöglich gar mit Waffen, macht sich strafbar. Wer aber meint, sie sollten freiwillig verschwinden, ist kein „Volksverhetzer“. Eine raffiniertere Form von Hasskriminalität.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat neulich gesagt, wenn sich jemand dafür entschuldigen müsse, „dass wir in Notsituationen ein
freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land“. Es ist auch nicht unser Land, wenn einer den Bundesjustizminister in einen Zusammenhang mit dem Nazi-Reichspropagandaminister rückt.
Diese üble Masche ist nicht neu. Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hatte 1986 den damaligen KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow in einem Atemzug mit Hitlers Propagandachef Joseph Goebbels genannt. Und 2002 hatte Ex-Bundeskanzler Kohl den Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) mit dem Reichstagspräsidenten der Nazis Hermann Göring verglichen.
Der Dresdner Pegidist Lutz Bachmann, der ungestraft jetzt auch so empörend geredet hat, wollte auffallen, willkürlich provozieren und zitiert werden. Bachmann ist keiner, der selbst gegen Ausländer tätlich wird, nachts an der Bushaltestelle mit der Bierflasche zuschlägt oder bei einer Treibjagd auf Schwarze den Knüppel schwingt. Er treibt andere zur Gewalt. Er erzeugt in einer anonymen Menschenmenge eine Stimmung, die seinen Hasstiraden Hasstaten folgen lässt. Er setzt die Hemmschwelle, mit Baseballschlägern oder Brandsätzen auf Flüchtlinge loszugehen, mutwillig herab.
Hetz- und Hassparolen mögen als Straftatbestände einzuordnen sein. Aber sie sind weniger fassbar als die ihnen zwangsläufig folgenden handfesten Attacken. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat richtig gehandelt, als er den Volksverhetzer Bachmann nicht wegen Beleidigung anzeigte und ihm damit die Aufmerksamkeit verschafft hätte, die er sich wünscht. Nötig wäre jetzt, Flüchtlingsunterkünfte mit höherer Polizeipräsenz zu schützen. Und diejenigen, die sich aufhetzen ließen, müssen schnell und hart bestraft werden.
Das ist doch nicht zuviel verlangt von unserem Staat und seinen Richtern.