Seit Beginn dieses Jahres haben rund 72 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Das ist der erste wichtige Schritt für wesentliche Verbesserungen unseres Gesundheitssystems. Die Digitalisierung des gesamten Medizinbereichs kann zu einer Steigerung der Qualität der Versorgung beitragen, mehr Sicherheit garantieren und zugleich eine echte Kostendämpfung bringen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) schlug nach einem jahrzehntelangen Hickhack den gordischen Knoten endlich durch: Er legte den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vor. Das wichtigste Ziel des Gröhe-Projektes ist die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, auf der bislang nur einige wenige persönliche Daten gespeichert sind, zu unterstützen. Ebenso sollen die Zusammenarbeit der verschiedenen informationstechnischen Systeme im Gesundheitssystem verbessert und telemedizinische Leistungen gefördert werden.
In der Praxis wird dies alles dazu führen, dass zum Beispiel der Hausarzt eines Patienten einen Notfalldatensatz erstellt, der im Falle eines Falles – etwa bei einem Unfall oder bei Überweisungen auch von anderen Medizinern- über die elektronische Gesundheitskarte rasch abgerufen werden kann. Auch Krankenhäuser sollen in Zukunft einen elektronischen Entlassbrief für den Patienten anfertigen, in dem alle wichtigen Befunde und Therapien vom Hausarzt elektronisch abgerufen werden können.
Ein weiteres wichtiges Feld wird die deutliche Verbesserung der Arzneimitteltherapie-Sicherheit sein. Die bisherige Dunkelziffer auf diesem Feld ist zwar ziemlich hoch, doch mögen wohl jährlich rund 90.000 Patienten aufgrund unerwünschter und unberücksichtigter Wechselwirkungen von Medikamenten in Krankenhäuser eingeliefert werden. Schätzungsweise versterben einige Tausend dieser Menschen an den Folgen der Inkompatibilität von Arzneimitteln; das ist ein Vielfaches dessen, was an Todesfällen im Straßenverkehr registriert wird. Frank Gotthardt, der Chef der CompuGroup Medical AG, die mit ihren Software-Angeboten seit langem auch Lösungen für dieses Problem entwickelt hat, wies jüngst darauf hin: “Ärzte wissen in aller Regel sehr genau, welche Wirkstoffe in den von ihnen verschriebenen Medikamenten sich nicht miteinander vertragen. Sie wissen auch, welche Präparate ihre Patienten nehmen. Aber eben nur solange sie diese selbst verordnet haben. Kommt ein zweiter oder dritter Arzt ins Spiel, sieht es oft schon dürftig aus mit der Information.“ Sind diese Daten über die Medikamente, die der Einzelne bislang einnimmt, über die elektronische Patientenakte für den jeweils behandelnden Arzt verfügbar, dann ist die große Gefahr der Unverträglichkeit und der tödlichen Folgen gebannt.
In einer elektronischen Patientenakte, die sich jeder Versicherte nach seinen Bedürfnissen bei einer Firma seiner Wahl – wie etwa bei der auf diesem Feld erfahrenen und fortschrittlichen CompuGroup Medical – aussuchen kann und über deren Inhalt er allein bestimmt, kann er alle seine medizinisch wichtigen Daten speichern; das reicht von Vorerkrankungen über Allergien bis hin zu den Arzneimittel-Informationen.
Die Zukunft der Medizin wird digital sein – mit vielen Vorteilen für die Patienten. Mit dem e-health-Gesetz werden völlig neue Möglichkeiten geschaffen – bis hin zur Tele-Medizin, die angesichts der Ausdünnung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten in den nächsten Jahren immer wichtiger wird. So wird niemand mehr in Zukunft seinen Impfpass suchen, seine Vorerkrankungen niederschreiben oder seine bislang eingenommenen Medikamente dokumentieren müssen. Die moderne Telematik-Infrastruktur speichert und übermittelt die Rezepte des Arztes, speichert den Mutterpass ebenso wie die medizinischen Untersuchungsergebnisse der Kinder oder die Organspendebereitschaft. Der Zettel- und Karteikasten des Arztes wird bald ausgedient haben und die Digitalisierung mit der Elektronik und der Software wird einen großen Qualitätsschub für alle Patienten bringen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sollte deshalb nicht länger verzögert werden – auch nicht von den Selbstverwaltungsverbänden. Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Michael Hange, bezeichnet das e-health-Gesetz als “Meilenstein für die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“. Damit macht er Front gegen manche Bedenkenträger, zumal der einzelne Krankenversicherte leicht auf seine Daten, die auf seiner elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, – etwa per Handy und Tablet –, zugreifen kann. Mit dem e-health-Gesetz, das im Herbst dieses Jahres vom Deutschen Bundestag endlich verabschiedet werden soll, könnte eine neue Epoche im deutschen Gesundheitswesen eingeläutet werden, in der sich neue Chancen für die Gesundheitsversorgung und –vorsorge eröffnen.