Geld ist nicht alles. Das gilt in vielerlei Hinsicht, auch im Umgang mit sogenannten Justizopfern. Damit sind vor allem Menschen gemeint, die unschuldig in Haft saßen. Einer von ihnen ist Manfred Genditzki. Er wurde wegen Mordes verurteilt und saß daraufhin über 13 Jahre im Gefängnis. Im Juli 2023 wurde er nach der Wiederaufnahme seines Verfahrens freigesprochen. Den Badewannenmord, den man ihm vorgeworfen hatte, hat es nie gegeben.
Dazu muss man sagen: Das allgemeine Lebensrisiko umfasst zwar die Gefahr, einem Strafverfahren ausgesetzt zu sein. Menschen wie Manfred Genditzki aber haben ein Sonderopfer erbracht. Er wurde zu Unrecht verurteilt und mit Freiheitsentzug bestraft. Die daraus erlittenen Schäden ersetzt ihm nunmehr die Staatskasse, so will es das Gesetz, genauer gesagt das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Paragraf 7 StrEG regelt den Umfang des Entschädigungsanspruchs. Dort ist in Absatz 3 etwa vorgesehen, dass ein Hafttag pauschal mit 75 Euro entschädigt wird. Da kann – wie im Fall von Manfred Genditzki – zwar einiges zusammenkommen. Echte Wiedergutmachung für den erlittenen Freiheitsentzug wird so jedoch nicht erreicht.
Darüber kann auch die aktuelle Debatte um die Erhöhung dieser Haftpauschale nicht hinwegtäuschen. Mehr noch: Sie greift an entscheidender Stelle zu kurz. Denn Geld ist nicht alles. Zehn Jahre Haft und mehr hinterlassen nicht nur finanzielle, sondern auch psychische Schäden. Diese Menschen sind gebrochen. Sie haben womöglich das Vertrauen in den Staat verloren. Quasi ein Freikaufen durch die Erhöhung der Entschädigungspauschale wäre hier das falsche Signal. Der Staat muss sich um diese Menschen besonders kümmern (Stichwort: Nachsorge).
Während es in anderen Fällen für verurteilte Straftäter bereits von Amts wegen Hilfe gibt, etwa die sogenannte Bewährungshilfe, die in schwierigen Lebenslagen unterstützend tätig wird, gibt es für Menschen wie Manfred Genditzki, die nach erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren unschuldig aus dem Gefängnis entlassen werden, eine solche behördliche Anlaufstelle bislang nicht. Diese offensichtliche Versorgungslücke sollte der Staat schnell schließen.