Einen sehr speziellen Dienstweg hat Ende der vergangenen Woche Ruth Brandt eingeschlagen, die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, die in dieser Eigenschaft zugleich als Bundeswahlleiterin fungiert. Sie hat unter dem Briefkopf „Die Bundeswahlleiterin“ direkt an den Bundeskanzler geschrieben, mit seinem vollen Namen (allerdings ohne den ihm zustehenden Namenszusatz „MdB“) und mit der korrekten Adresse Willy-BrandtStr.1, 10557 Berlin.
Es ging um den Termin der vorgezogenen Neuwahlen und damit zusammenhängende Probleme.
Durfte/darf sie das`? und ist so etwas üblich?
Es gehört zu den geschriebenen und ungeschriebenen Sicherheiten in der Bundesrepublik, dass irgendwie alle geregelt ist. So ist auch klar, wie Ministerien mit nachgeordneten Behörden umgehen und wie diese umgekehrt mit jenen zu kommunizieren (im Beamtendeutsch: zu berichten) haben.
Die nachgeordneten Behörden sind verpflichtet, regelmäßig an die für sie zuständigen (übergeordneten) Bundesministerien zu berichten. Diese Berichte umfassen aktuelle Entwicklungen, Probleme und Erfolge sowie gegebenenfalls Krisen, die direkt an das Ministerium übermittelt werden müssen. Die Ministerien berichten ihrerseits wiederum dem Bundeskanzleramt und unterrichten das Kabinett. Hierbei gilt das Kabinettsprinzip, das bei größeren und ressortübergreifenden Fragen eine gemeinsame Abstimmung der Ministerien erfordert.
Diesen – eigentlich – vorgeschriebenen und vorgesehenen Dienstweg hat Ruth Brandt nicht eingehalten. Sie hätte ihren Brief an die Innenministerin Nancy Faser richten müssen, und diese hätte das Bundeskanzleramt und eventuell andere Bundesministerien informieren können (oder müssen). Es ist nicht unerlaubt und verboten, aber unüblich und ungewöhnlich, unter Umgehung des Dienstwegs direkt an den Bundeskanzler zu schreiben.
Nun schießen Spekulationen ins Kraut, es gebe vielleicht eine SPD-Achse aus dem hessischen Wiesbaden, wo das Statistische Bundesamt seinen Sitz hat, zur hessischen SPD-Vorsitzenden und Innenministerin Faser. Aber von einer SPD-Mitgliedschaft Brandts ist nichts bekannt, zumal eine solche Mitgliedschaft nicht verboten wäre. Und: bei der Einstellung in ein Beamtenverhältnis darf die Mitgliedschaft in einer Partei ohnehin keine Rolle spielen, wie sattsam bekannt ist.
Den Verdacht, Faeser könnte eine Parteigenossin ins Amt gehievt haben, sollte man deswegen auch nicht hegen. Sonst könnte man auch noch auf die Vermutung kommen, Brandt sei CSU-Mitglied. Schließlich wurde sie zur Chefin der Beschaffungsstelle im Bundesinnenministerium berufen, als dort der Innenminister Horst Seehofer amtierte, der bekanntermaßen der CSU angehört.
Wie dem auch sei – der unübliche Dienstweg, den Brandt eingeschlagen hat, bietet neue Möglichkeiten zur Entbürokratisierung. Wenn sich andere Bundesbehörden daran ein Beispiel nähmen und immer direkt mit dem Kanzleramt oder sogar dem Kanzler persönlich in Kontakt träten, könnte man sicherlich manche Dienstwege und vielleicht sogar ganze Ministerien einsparen.
Allerdings – und das wäre die Kehrseite der Medaille – dürfte der 800-Millionen-Euro teure Erweiterungsbau des Kanzleramtes im Berliner Spreebogen dann nicht ausreichen, um alle Aufgaben erledigen zu können.
Insgesamt aber ist die Hoffnung nicht unberechtigt, dass der ungewöhnliche Dienstweg der Ruth Brandt ein Einzelfall bleibt, egal, zu welchem Zeitpunkt die Neuwahlen schließlich abgehalten werden.
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