„Bürokratieabbau“ ist ein hehres Ziel und jeder Politiker, der sich diesem Ziel verschreibt,
kann allgemeiner Zustimmung sicher sein. Doch was die Ampel-Regierung, genauer: ihr FDPFlügel
jetzt mit dem sogenannten „Bürokratieentlastungsgesetz“ plant, könnte für noch nicht
verurteilte Steuer-Betrüger dieselbe Wirkung haben, wie eine vorgezogene Amnestie – es wäre
eine vom Parlament abgesegnete Strafverfolgungsvereitelung durch die Hintertür. Sollte dieses
Gesetz so beschlossen werden, wie es jetzt vorliegt, wären hunderte noch nicht vollständig
aufgeklärte „Cum-Ex“- und „Cum-Cum“-Fälle vor Strafverfolgung geschützt, noch bevor man
sie vor Gericht bringen und aburteilen kann und der Staat müsste auf schätzungsweise fast
dreißig Milliarden Euro verzichten.
Dreißig Milliarden! Damit könnte FDP-Finanzminister Christian Lindner die aktuellen
Steuerlöcher stopfen und er behielte sogar noch einen Überschuss, den sein Parteifreund Volker
Wissing in die Reparatur maroder Straßen, Schienen und Brücken stecken könnte, ohne neue
Schulden aufnehmen zu müssen. Diese dreißig Milliarden gehören nämlich der Bundesrepublik
Deutschland. Sie sind dem Staat von phantasiebegabten Steuerhinterziehern nur planvoll
vorenthalten, man kann auch sagen: gestohlen worden, und zwar von einer begabten und
erfindungsreichen Finanz-Mafia, die immer neue Wege findet, um öffentliches Geld in die
Taschen privater Millionäre und Milliardäre umzuleiten. Wollen Lindner und sein Parteifreund,
Justizminister Marco Buschmann, dieses Geld wirklich nicht zurückverlangen? Wollen sie es
tatsächlich lieber bei den Betrügern lassen?
Das „Bürokratieentlastungsgesetz“, das Buschmann vorgelegt hat und das der Deutsche
Bundestag an diesem Donnerstag beschließen will, sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für
Steuerunterlagen zu verkürzen, generell und ohne Ausnahme. Nicht mehr zehn, sondern nur
noch acht Jahre soll jeder steuerpflichtige Bundesbürger und jedes steuerpflichtige
Unternehmen seine Quittungen und Belege für eventuelle Nachfragen der Steuerbehörden
aufbewahren müssen. An sich ein sehr vernünftiger Vorschlag. Weg mit dem alten Papierkram.
Weg mit den Daten, die unsere Festplatten blockieren! Wer möchte das nicht?
Der Teufel steckt aber auch hier im Detail und dieses Detail kennt niemand besser als Anne
Brorhilker. Die ehemalige Staatsanwältin hat ihre Stimme erhoben und dringend davon
abgeraten, das Gesetz in dieser Form zu beschließen. Man könnte auch sagen: Sie hat die
Abgeordneten der Ampel öffentlich davor gewarnt, sich zu Komplizen der international
operierenden organisierten Finanzkriminalität machen zu lassen. Hunderte Steuerbetrüger,
deren Delikte zwar entdeckt aber noch nicht angeklagt sind, hätten nach der Verabschiedung
des „Bürokratieentlastungsgesetzes“ noch größere Chancen, ungeschoren davonzukommen, als
sie es ohnehin schon haben. Sie könnten dann nämlich, so Brorhilker, eher und früher „den
Schredder anwerfen und ganz legal Beweismittel vernichten“.
Die Frau weiß, wovon sie redet. Sie hat, zuletzt als Oberstaatsanwältin, jahrelang erfolgreich
die Betrügereien der Finanz-Mafia bekämpft. Ohne ihre Hartnäckigkeit wären Cum-Ex-Delikte
nie angeklagt und der Steueranwalt Hanno Berger nie verurteilt worden. Zur Wahrheit gehört
aber auch: Ohne die vielen schriftlichen Dokumente, die sie bei verdächtigten Kanzleien,
Firmen und Personen beschlagnahmen konnte, hätte sie wenig ausrichten können. Erst nachdem
sie bei einer großen Razzia in einem Schuppen in der Nähe von Frankfurt die gesamte
Korrespondenz der inzwischen aufgelösten Kanzlei des in die Schweiz geflohenen
Steuerberaters Hanno Berger gefunden hatte, konnte sie gezielt weiter bohren. Und erst jetzt
konnte sie Bergers Sozius und Komplizen dazu bringen, endlich auszupacken. Ohne die
Unterlagen hätte der Kronzeuge weiter geschwiegen – und Hanno Berger säße heute noch in
den Schweizer Bergen.
Aber die Ermittlungen brauchten Zeit. Jeder Cum-Ex-Fall musste detailliert aufgeklärt und
nachgewiesen werden. Deshalb wurde im Jahr 2020 die Verjährungsfrist für alle diese
„steuergetriebenen Geschäfte“ von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht. Dies geschah übrigens auf
Betreiben des damaligen Finanzministers Olaf Scholz, der sich vorher nicht mehr an bestimmte
im Jahr 2016 geführte Gespräche mit Christian Olearius erinnern konnte, dem Chef der in diese
Geschäfte verwickelten Hamburger Warburg-Bank.
Es war eine gute Entscheidung. Denn durch die Verlängerung der Verjährungsfrist für alle
diese krummen Geschäfte, bekamen die Strafverfolger mehr Zeit, um nach weiteren Tätern zu
suchen beziehungsweise denen, die sie aufgespürt hatten, ihre Straftaten nachzuweisen. Wenn
man aber jetzt die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen verkürzt, wird die Verlängerung
der Verjährung praktisch aufgehoben und sogar in ihr Gegenteil verkehrt.
Der Verdacht liegt nahe, dass dies alles auf Druck der Banken geschieht, die in Cum-Ex-
Geschäfte verwickelt sind. Sie haben (allen voran die Deutsche Bank, aber auch viele
Landesbanken und andere private Bankhäuser) kein Interesse daran, dass ihre Cum-Ex- und
Cum-Cum-Aktivitäten vor Gericht verhandelt werden. Bisher wurde nur die vergleichsweise
kleine Warburg-Bank angeklagt. Jetzt sind die größeren und mächtigeren Finanzinstitute an der
Reihe – die Deutsche Bank ist dabei der größte Brocken. Insider erzählen hinter vorgehaltener
Hand, der Anteil der Hamburger Warburg Bank an den weltweiten Cum-Ex- und Cum-Cum-
Betrügereien sei ein Klacks gemessen an den Summen, für die die Deutsche Bank vor Gericht
zur Verantwortung gezogen werden soll. Der Druck, den das große Geld auf die Politik ausübt,
soll gewaltig sein.
Auch die Staatsanwältin Brorhilker hat ihn wohl zu spüren bekommen. Mit fadenscheinigen
Argumenten versuchte der NRW-Justizminister Benjamin Limbach, ausgerechnet er, ein
Grüner, ihren Einfluss zu beschneiden. Plötzlich sollte ihre Abteilung umorganisiert, ein
anderer Oberstaatsanwalt ihr an die Seite gestellt werden, angeblich um sie zu entlasten,
tatsächlich aber um sie zu entmachten. Brorhilker warf schließlich hin.
Möglicherweise haben die Beamten, die das „Bürokratieentlastungsgesetz“ ausgearbeitet
haben, die von Brorhilker aufgezeigten Risiken und Nebenwirkungen übersehen. Sehr viel
wahrscheinlicher aber ist, dass sie die nun angepeilte Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
auf politischen Druck in das Gesetz geschrieben haben und dass die Oberstaatsanwältin
Brorhilker wusste, was bevorstand. Das würde erklären, warum sie den Bettel hingeschmissen
hat und zur „Bürgerbewegung Finanzwende“ ging. Als beamtete Staatsanwältin durfte sie Pläne
und Entscheidungen der Politiker weder aufdecken, noch kritisieren. In ihrer neuen Rolle aber
muss sie genau das tun.
Noch ist Zeit, den Gesetzestext zu ändern. Wenn die Verjährungsfrist für Cum-Ex, Cum-
Cum und andere „steuergetriebene Geschäfte“ von zehn auf fünfzehn Jahre erweitert werden
konnte, dann müsste es doch auch möglich sein, die Aufbewahrungsfrist für alle in diesem
Bereich entstandenen Unterlagen dieser Frist anzupassen. Mit anderen Worten: Nicht eine
Verkürzung der Aufbewahrungsfrist wäre der richtige Weg, sondern im Gegenteil – eine
Verlängerung auf fünfzehn Jahre.
Bis vor ein paar Tagen hätten sich die Abgeordneten des Parlaments vielleicht damit
herausreden können, sie hätten nicht gewusst, was in dem sogenannten
„Bürokratieentlastungsgesetz“ steckt. Nach Brorhilkers Alarmruf zieht diese Ausrede nicht
mehr. Wenn das Gesetz so beschlossen wird, wie es jetzt vorliegt, dann müssen sich nicht nur
die FDP-Minister, sondern alle Abgeordneten, die ihm zustimmen, den Vorwurf gefallen
lassen, dass sie sich wissentlich und willentlich zu Komplizen der Finanzmafia haben machen
lassen. Wer aber soll dann noch diese Mafia bekämpfen, wenn deren politischer Arm nicht nur
im Bundestag sitzt, sondern sogar auf der Regierungsbank?