Nun ist das Bundesverfassungsgericht ja imstande, eine Regierung beinahe wegen eines nicht regelkonformen Haushalts aus den Angeln zu heben.
Aber, als Naivling stelle ich mir die Frage, wieso es eine Partei, die jetzt in mehreren Landesverbänden als rechtsextremistisch eingestuft wird, nicht auch aus den Angeln heben kann.
Immerhin stammen die Erkenntnisse dazu vom Verfassungsschutz.
Und der soll ja nicht die Bürger vor der Verfassung schützen, sondern sich, nämlich die Verfassung selbst, vor denen, die sie vernichten wollen.