Alt werden Menschen, wenn sie Glück hatten, lange zu leben.Wo allerdings das Altern begann, das sich mit Ruhestand bezeichnen ließ, darüber gab es in unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Vorstellungen und Gelegenheiten.
Alter war über Jahrhunderte ein kurzer Anhang an das Arbeitsleben. Es war sozusagen der Wartesaal des Todes. Ein bis zwei Jährchen nach der Pensionierung,das war der Normalfall noch zu unseren und Großvaters Zeiten. Heute dagegen ist Alter ein eigener Lebensabschnitt mit Eigenprofil und eigener Würde.
Die Lebensumstände sind in keiner Lebensepoche so differenziert wie im Alter. Unter Gleichaltrigen befinden sich Rüstige und Pflegebedürftige. Beide sind hilfsbedürftig. Die einen wollen helfen, den anderen muss geholfen werden. Beide wollen gar nicht in Ruhe gelassen werden – die einen nicht als Aktive, die anderen nicht als Passive und dazwischen liegt ein weites Feld der Übergänge und Abstufen. Bis jetzt bieten wir nur den Einheitsbegriff „Ruhestand“ für das Alter an. Das offenbart unsere Einfallslosigkeit. Kein Alter verträgt so wenig über den Kamm geschoren zu werden wie das Alter der Alten. Die unzuträgliche Nivellierung beginnt schon mit der Einheitsaltersgrenze.
Das Industriezeitalter war auf normierte Lebensläufe angewiesen. Man musste wissen, wann die Arbeit anfängt und wann sie aufhört. Das galt für die Tages- wie für die Lebensarbeitszeit. Schließlich kann am Fließband nicht jeder kommen und gehen, wie er Lust und Laune hat. Die Sirene bestimmte die Fabrikarbeit. Die entlaufenen Bauernsöhne und wanderenden Handwerkergesellen mussten so in die neue, fast militärische Disziplin der Fabrik gezwängt werden.
Das Ende der Kolonnenzeit
Das Fließbandzeitalter nähert sich seinem Ende (zu). Es gibt mehr Möglichkeiten, Lebens- und Arbeitsrhythmus in Einklang zu bringen, als es die proletarischen Arbeitskolonnen je hatten, die im Gleichschritt losmarschierten. Auf Sirenengeheul am Arbeitsbeginn: „Im Gleichschritt Marsch“ und am Ende auf Sirenengeheul „Austreten“, wie beim Militär und dem Parademarsch.
Die Erinnerung ist noch wach: Viele Väter arbeiteten bis zum letzten Tag vor dem 65-sten Geburtstag acht Stunden am Tag, fünf davon in der Woche. Die Arbeitszeitverkürzungen, die sie erlebten, haben sie freudig begrüßt. Das Schema der außen gelenkten Arbeitsrhythmen hatte sich dabei jedoch nicht verändert.
Am ersten Tag ihres Ruhestandes waren sie noch fröhlich, fühlten sich wie im Urlaub. Aber dieser Urlaub ging nicht zu Ende. Darauf war die Generation unserer Väter nicht vorbereitet. Sie fühlte sich alsbald wie eine verrostete Maschine, die ausgemustert worden war. Der Mensch ist jedoch keine Maschine, die man nach Belieben aus- und einschalten kann.
Warum können wir nicht die alten Lebensmuster des schrittweisen Rückzuges aus der Erwerbsarbeit mit einem selbstbestimmten Ende verbinden?
Kein Bauer hätte sich von einer Reichsversicherungsordnung Karl des Großen vorschreiben lassen, wann er seinen Arbeitseinsatz minderte oder beendete. Er hat das Schritt für Schritt getan, wie auch der Handwerksmeister. Oft allerdings war die Not und Krankheit der Befehlshaber des Abschieds. In der Not des Elends gedeiht keine Freiheit.
Partnerschaftliche Flexibilität
Den Zwang, den Altersarmut auslöst, wollte die Rentenversicherung durchbrechen. Sie ist auf ihrem über hundertjährigen Weg diesem Ziel näher gekommen. Sie kann diesen Wohlstandsgewinn jetzt verbinden mit Fortschritt der Freiheit; über das Ende selbst zu entscheiden und so Lebens- und Arbeitsrhythmus wieder zu synchronisieren, wie das in vorindustriellen Zeiten üblich war.
Sicherheit und Freiheit
Die potentiellen Rentner sind alt genug. Sie bedürfen nicht eines gesetzgeberischen Vormundes. Sie wollen selbst ihren Ausstieg bestimmen, so dass der Ruhestand nicht wie ein fremdbestimmtes Urteil erscheint, sondern Teil einer selbstbestimmten Lebensführung wird, zu der die freiwillige Festlegung der Altersgrenze gehört. So verbinden sie Sicherheit und Freiheit.
Altersgrenzen – Selbstbestimmungsrecht
Wir können die gesetzliche Altersgrenze gänzlich fallen lassen und müssen dann nur noch den Zeitpunkt festlegen, von dem ab bei früherem Rentenzugang versicherungsmathematisch errechnete Abschläge abgezogen und bei späterem Abgang von der Erwerbsarbeit Zuschläge gezahlt werden.
So erhält jeder sein eigenes „Altersgrenzen-Selbstbestimmungsrecht“
Das Ende von Befehl und Vorwand
Kein Arbeitnehmer muss dann mehr „gesetzliche Beendigungsbefehle“ hinnehmen. Aber auch kein Arbeitgeber könnte sich dann hinter dem Gesetzgeber verstecken und für Entlassung den Vorwand einer gesetzlichen Altersgrenze vorschieben. Beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, müssen sich dann allerdings rechtzeitig über einen einvernehmlichen Abgang einigen und diesen planen und organisieren. Das wäre eine elementare Veränderung der betrieblichen Personalposition. Zur Investitionsplanung träte eine vertiefte altersspezifische Personalplanung.
Vereinbarung statt Zwang
Eine „hire and fire – Personalpolitik” verträgt sich nicht mit einer partnerschaftlichen Flexibilisierung. Diese setzt eine gewisse Langfristigkeit voraus, auf die Lebensplanung und –Sicherheit angewiesen ist. Das Modell einer „partnerschaftlichen Flexibilität“ ist so ebenso das Gegenmodell zu einem entfesselten Arbeitsmarkt nach dem KO-System wie auch die Alternative zu einer gesetzlichen Befehlswirtschaft. Vereinbarung tritt an Stelle von Zwang.
Reale Wahlchancen
Freilich sind für die freie Wahl nicht nur die Theorie, sondern auch die realen Bedingungen wichtig. Freie Wahl zwischen „später“ oder „früher“ ist nur möglich bei ausreichender Höhe des Rentenniveaus. Die durch die Riester-Rente bewirkte Absenkung des Rentenniveaus verhindert für viele Arbeitnehmer die reale Chance des früheren Ausscheidens, weil der Abschlag für früheres Ausscheiden von keinem Rentner getragen werden kann, der keine überdurchschnittliche Rente erzielt.
Die „kleinen Rentner“ sind damit die Doppel-Benachteiligten. Ihre Rente ist niedrig und sie müssen länger arbeiten. Sie können sich keinen Abschlag leisten, obwohl sie häufig am dringendsten auf früheren Rentenbeginn angewiesen sind.
Riester-Rente blockiert Flexibilisierung
Die Absenkung des Rentenniveaus mit Hilfe der Riester-Rente nimmt also vielen Arbeitnehmern die reale Chance des früheren Rentenzugangs und damit auch denen, die durch harte Arbeitsbelastung eine geringere Lebenserwartung haben und somit geringere Rentenbezugszeiten erleben werden. Es müssen daher pragmatische, finanzierbare Formen eines flexiblen Rentenübergangs gefunden werden.
Das Fallbeil ist kein Flexibilisierungsinstrument
45 Beitragsjahre zur Voraussetzung des früheren Rentenzugangs zu machen, ist rentensystematisch unbefriedigend. Was machen wir mit denen, die nur vierundvierzigeinhalb Beitragsjahre zustande bringen? Das Fallbeil der Zeit ist kein Instrument der Flexibilisierung.
Im Übrigen werden durch das niedrige Rentenniveau jene, denen durch Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. lebenslange Erwerbstätigkeit verwehrt blieb, von der Flexibilisierung ausgeschlossen bleiben.
Ist Flexibilisierung der Altersgrenze nur was für privilegierte Arbeitnehmer?
Beitragsjahre allein sind kein gerechtes Kriterium
Die Zahl der Beitragsjahre entscheidet zwar mit über die Rentenhöhe. Aber auch die zeitliche Lage dieser Beitragsjahre im Rentenverlauf ist von Bedeutung für Rentengerechtigkeit. 20 Jahre Rentenbeitrag sind nicht gleich 20 Jahre Rentenbeitrag, wenn diese 20 Jahre in unterschiedlichen Lebensabschnitten gezahlt werden.
Der Wert der reinen Beitragszeit verändert sich nämlich mit dem Zeitabschnitt, indem sie gezahlt werden. Beiträge z.B., die zwischen dem 20-sten und 40-sten Lebensjahr gezahlt wurden, führen zu einem höheren Gesamtrentenvolumen als eine Beitragszeit, die zwischen dem 40-sten und 60-sten Lebensjahr liegt. Wenn z.B. beide Beitragszahler das Lebensalter 80 Jahre erreichen würden, bekämen beide zwar die gleiche Rente, der eine aber 40 Jahre lang und der andere nur 20 Jahre lang.
Deshalb bedarf es eines Eckpunktes des Renteneintritts, von dem aus dann Zu- und Abschläge berechnet werden. Dieser Zeitpunkt muss bestimmt werden, um die neue Flexibilität zu ermöglichen.
Die allgemeine Vertraglichkeit des Zeitpunkts hängt also vom Rentenniveau ab. Deshalb muss zuerst über das Rentenniveau Verständigung erzielt werden, bevor Flexibilität „praktisch“ werden kann.
Lebensnahe Sozialpolitik
Sozialpolitik hat es nicht mit ideologischen Wolkenschiebern zu tun. Sozialpolitik wird auf der dünnen Haut von Menschen geschrieben. Deshalb muss sie theoretisch und praktisch stimmen.
Eine flexible Altersgrenze ist theoretisch und praktisch richtig, wenn sie Rentenniveaudebatte mit der Flexibilitätsdebatte verbindet. So ermöglicht sie Freiheit und soziale Sicherheit und kommt den unterschiedlichen Bedürfnissen unterschiedlicher Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen entgegen.
Der neue Name des Fortschritts heißt Differenzierung. Sie verbindet Individualität mit Solidarität.