Staatstragende Partei war die CSU in Bayern mit eine kurzen Ausnahme nach den Wahlen 1954 immer. Sie hält dies für Gewohnheitsrecht. In Abwandlung eines berühmten Wortes von Ludwig IV:.„Der Staat sind wir“. Dieser Anspruch der Einzigartigkeit hat 1948 dazu geführt, das der Landtag auf Antrag der Staatsregierung unter dem Ministerpräsidenten Ehard ( CSU ) das Grundgesetz abgelehnt hat. Nur für den Fall einer mindestens zweidrittel Mehrheit der Annahme des Gesetzes durch die anderen Bundesländer hat sie sich gnädig bereit erklärt , deren Votum auch für Bayern zu akzeptieren.
Grund für die Ablehnung war die aus Sicht der Landesregierung zu geringe Eigenständigkeit aus den föderalen Bestimmungen der neuen Verfassung. Diese Grundstimmung und mangelnde Bereitschaft, sich in politischen und gesellschaftlichen Bereichen gesamtstaatlich zu integrieren, führte nahezu zwangsläufig auch zu der Ablehnung der parteipolitischen Integration in eine gesamtdeutsche Christliche Union namens CDU. Ganz offensichtlich hat das „Nationbuilding“ der Alliierten nach dem zweiten Weltkrieg vor der CSU-Alpenfestung Halt gemacht.
Das kürzlich vom Bundestag beschlossene neue Wahlrecht, mit dem die Zahl der Sitze im Bundestag endlich auf eine realistische Größenordnung reduziert wird, birgt für die CSU das Risiko, ihr angebliches Recht auf Denkmalschutz zu verlieren. Gern wird bei der Diskussion über Für und Wider des neuen Wahlrechts verschwiegen, dass eine Listenverbindung mit der CDU auch bei einer Verfehlung der 5 % Hürde bezogen auf ganz Deutschland den Verbleib im Bundestag sichern würde. Angesichts dieses Sachverhaltes von einer Demokratiegefährdung zu schwadronieren, ist eigentlich nur noch peinlich. Und noch etwas: Will man die Einzigartigkeit des parteipolitischen Lebensgefühls der CSU in der Zukunft fortführen, würde dies denklogisch die Kanzlerkandidatur eines jeden Politikers aus dieser Partei ausschließen.