1. Einleitung
In der Ukraine findet seit dem 24. Februar 2022 ein „Krieg“ statt, so die Auffassung des Westens. Es ist „Putins Krieg“. Russland will diese Kategorisierung dieser Invasion als „Krieg“ vermeiden, er nennt sie eine „militär-technische Operation“, Das ist konsistent mit der Ankündigung seines Ultimatums vom 21. Dezember 2021, als Präsident Putin androhte:
„appropriate military-technical reciprocal measures and … a tough response“.
Umgekehrt nennt Russland die reciprocal measures des Westens einen „Wirtschaftskrieg“, während der Westen dies „Sanktionen“ nennt – was rechtlich nicht wirklich korrekt ist, weil „Sanktionen“ ein UN-rechtlicher Begriff ist, wirkliche „Sanktionen“ können nur mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrat erlassen werden.
Jenseits der Sphäre des Kampfes mit und um Rechtsbegriffe gilt die kluge Definition des Krieges von Carl von Clausewitz.
„Der Krieg ist … ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.“
In diesem Sinne führt Russland Krieg gegen die Ukraine; und der Westen keinen Krieg gegen Russland, denn bei den Sanktionen handelt es sich nicht um „Akte der Gewalt“ – obwohl natürlich auch die zu hohen Zahlen von Sterbenden führen.
Zugleich gilt: Ein Krieg ist der kalkulierte Einsatz von (Gewalt-)Mitteln. Ein Krieg im Clausewitzschen Sinne intendiert nicht eine totale Verfeindung zwischen den Gegnern, die Krieg führen. Also gibt es neben und zeitgleich zu den Gewalthandlungen gegeneinander auch ein breites Feld von weiterlaufender oder neu aufzunehmender Kooperation miteinander. Dazu gehört der Weiterbetrieb von netzförmigen und deshalb überregionalen Infrastrukturen. Für die Wasserversorgung, den Gastransport durch Fernleitungsnetze und die Gasversorgung vor Ort sowie für die Produktion von und die Versorgung mit Elektrizität dürfen die Frontverläufe nicht trennen. Letzteres ist besonders herausfordernd, weil ein Stromnetz so labil ist – gelingt der Ausgleich von Nachfrage und Produktion von Strom innerhalb von wenigen Sekunden einmal nicht, so bricht das Netz zusammen. Die Operateure eines Stromnetzes reiten gleichsam einen Tiger. Im Krieg gelingt die Frequenzhaltung nur, wenn auch der Feind kollaboriert.
2. Netztrennung während der Invasion
Das Stromsystem der Ukraine ist bislang noch eingebunden in das postsowjetische Verbundsystem IPS/UPS (Integrated Power System/Unified Power System). Dies sollte anders werden, ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der EU und der Ukraine über die Zusammenarbeit im Energiebereich aus dem Jahre 2005 nahm das in den Blick; im Jahre 2016 wurde es bestätigt. Im Juni 2017 ging man an die Operationalisierung: Der Netzbetreiber der Ukraine (Ukrenergo) schloss mit dem Verband der europäischen Stromnetzbetreiber (ENTSO-E) eine Vereinbarung über die künftige Anbindung an das westliche Stromsystem. Die Synchronisierung mit dem Kontinentalnetz war für 2023 vorgesehen. In dieser Vereinbarung sind die erforderlichen Schritte definiert, um die Anbindung operativ vollziehen zu können.
Zur Vorbereitung der Ablösung vom russischen IPS war ein Testlauf während weniger Tage, für 72 Stunden, vorgesehen, Beginn am 24. Februar 2022. Das ukrainische Stromnetz sollte im Inselmodus, von allen Nachbarn abgetrennt, betrieben werden – der Betreiber, Ukrenergo, wollte demonstrieren, dass man sich selbst zu steuern und auszubalancieren vermag. Der gewählte Termin war dann aber exakt der Tag, an dem die russische Invasion begann. Beide Vorgänge überlagerten sich.
3. Funktionierende Stromversorgung während einer (Teil-)Invasion
Die russischen Kräfte haben bei ihrem Vormarsch inzwischen etliche Kraftwerke unter ihre Kontrolle gebracht. Die eine von vier Achsen, denen entlang Russlands Militär vorrückt, die von Norden (Belarus) aus in Richtung Kiew, geht den Dnjepr entlang. Dieser Fluss ist mit vielen Kraftwerken bestückt, entweder Wasserkraftwerke aus der Zeit der sowjetischen Industrialisierung in der Zeit nach ihrer Gründung oder nach 1945 errichtete thermische Kraftwerke, die ihre Abwärme in den Fluss entsorgen. Von Süden aus ist man auf der Vorstoßachse, die ebenfalls dem Dnjepr entlang führt, inzwischen beim Kraftwerks-Ensemble Saporischschja angekommen. Dort befindet sich eine Kernkraft-Leistung von 3,2 GWel, das war einstmals die Leistung im Kraftwerkskomplex in Fukushima. Zwischenzeitlich dürfte etwa die Hälfte der Strom-Produktionskapazität auf ukrainischem Territorium in Höhe von 57,3 GW in der Verfügungsgewalt der russischen Seite sein.
Das Phänomen ist: Die Stromversorgung ist, trotz Krieg, (überregional) nicht unterbrochen – auf dieser Ebene wird, aller Gegnerschaft zum Trotz, kooperiert. Um mehr Optionen zu haben, hat Ukrenergo bei ENTSO-E am 27. Februar eine dringliche „Notfall-Synchronisation“ beantragt. Die EU-Energie-Minister bei ihrem Treffen am 28. Februar sowie die ENTSO-E-Gremien haben den Wunsch von Ukrenergo umgehend begrüsst – aber nur im Prinzip; was man konkret kurzfristig machen kann, ist offen, schließlich liegt die Grenzkuppelkapazität bei lediglich maximal 2 GW. Es bleibt nur, trotz Gegnerschaft im Krieg, zu kooperieren. Das ist ein Beitrag dazu, dass dieser Krieg kein „totaler“ wird.