Vorbemerkung: Das Osnabrücker Landgericht hat am 10.2.2022 die Durchsuchung in den SPD-geführten Bundesfinanzministerium und Justizministerium kurz vor der Bundestagswahl für unverhältnismäßig erklärt und den Durchsuchungsbeschluss daher nachträglich aufgehoben.
Die von einem CDU-Oberstaatsanwalt, einer Amtsrichterin mit CDU Parteibuch und mit Billigung des CDU-geführten Justizministerium in Niedersachsen inszenierte „Durchsuchung“ war schon am 15.9.2021 von unserem Autor Hartmut Palmer als Justizskandal und CDU Wahlkampfmanöver enttarnt worden. Aus aktuellem Anlass rufen wir daher diesen Beitrag noch einmal in Erinnerung (Redaktion).
Seit Staatsanwälte aus Niedersachsen Ministerien in Berlin durchsuchten, tobt ein erbitterter Streit: SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz wittert ein politisches Komplott, der Kanzlerkandidat der Union, Armin Laschet, wirft ihm vor, er beschädige mit seiner Kritik die Unabhängigkeit der Justiz. Aus dem vermeintlichen Skandal ist eine peinliche Posse geworden, die am Ende ihren Urhebern mehr schaden als nutzen wird.
Staatsanwälte müssen Straftaten aufklären, Verdächtige verfolgen und manchmal, um Beweise zu sichern, auch Wohnungen oder Büros durchsuchen. Und wenn diese Büros in einem Ministerium liegen, müssen sie auch dort tätig werden. So weit, so bekannt und in Ordnung.
Weniger bekannt ist hierzulande, dass Staatsanwälte im Unterschied zu Richtern keineswegs unabhängig sind. Sie sind „weisungsgebunden“, wie es im Juristendeutsch heißt. Sie unterstehen der Rechts- und Fachaufsicht ihrer jeweiligen Landes-Justizministerinnen oder Minister. Sie sind Teil der politischen Exekutive. Das muss man wissen, um zu verstehen, warum der Besuch einer Staatsanwältin und eines Staatsanwalts aus Osnabrück im politischen Berlin so viel Wirbel ausgelöst hat und immer noch auslöst.
Ging es wirklich nur darum, Beweise zu sichern, die sie sonst nicht bekommen hätten, wie die Ermittler treuherzig erklären? Rückten sie tatsächlich ohne jeden politischen Hintergedanken an? Oder war die Aktion Teil einer gezielten politischen Denunziation, um dem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz auf den letzten Metern vor dem Ziel ins Straucheln zu bringen? Es gibt eine Menge ungeklärter Fragen und Ungereimtheiten. Aber eines steht inzwischen fest: Die „Razzia“ im Finanzministerium, von der die Union sich Rückenwind für ihren in Umfragen abgeschlagenen Kandidaten und eine Trendwende im Wahlkampf erhoffte, ist verpufft. Je mehr Details der Durchsuchung bekannt werden, desto deutlicher werden die Konturen eines ganz anderen Skandals. Die Justiz, so sieht es jetzt aus, wurde im Wahlkampf als Waffe missbraucht, um Wähler zu beeinflussen.
Der Vorwurf der „Strafvereitelung im Amt“, der Olaf Scholz ins Zwielicht von Geldwäschern und Organisierter Kriminalität rücken sollte ist lächerlich. Die ihm unterstellte Straftat hat es nicht gegeben. Die ganze Aktion der Staatsanwaltschaft entpuppt sich als Posse und fällt auf ihre Urheber zurück. Nicht der SPD-Kanzlerkandidat muss sich rechtfertigen, sondern diejenigen, die sich die Operation ausgedacht und die Justiz gegen ihn in Marsch gesetzt haben?
Auslöser der Durchsuchungen, die von Unionspolitikern und Medien natürlich als „Razzien“ hochgejazzt wurden, war ein Ermittlungsverfahren gegen namentlich nicht bekannte Mitarbeiter der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Spezialtruppe des Zolls, die dem Finanzministerium untersteht. Die FIU soll verdächtige Fälle von Geldwäsche ignoriert und nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet haben. Eine in Osnabrück ansässige Bank hatte sich erkundigt, was aus einer Verdachtsmeldung geworden sei, die sie der FIU geschickt hatte. Dabei hatte sich herausgestellt, dass die fragliche Meldung nie weitergeleitet, sondern vergessen worden war.
Das war Anfang 2020. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft in Osnabrück gegen Unbekannt wegen „Strafvereitelung im Amt“. Bei der Durchsuchung in Berlin sei es darum gegangen, verantwortliche Personen zu identifizieren, sagte ein Sprecher der Osnabrücker Ermittlungsbehörde dem SPIEGEL. „Wir müssen sehen, ob es im Ministerium jemanden gibt, der wusste, dass die FIU ihre Arbeit nicht schafft.“ Man habe bei der Durchsuchung in Berlin „viele Unterlagen mitgenommen, die jetzt ausgewertet werden“. Schon jetzt sei aber klar: „Wir haben entscheidende Sachen gefunden.“
So ähnlich stand es auch in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Darin hieß es, dass bei der Durchsuchung geprüft werden sollte, „ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien… in Entscheidungen der FIU eingebunden waren.“ Das wäre in der Tat ein Skandal. „Die Finanzpolizei FIU ist“, wie die Süddeutsche Zeitung schrieb, „unabhängig, sie ist die Speerspitze des Staates gegen Geldwäsche. Scholz hat als oberster Dienstherr nur die Rechtsaufsicht, operativ aber nichts zu melden.“
Die Pressemitteilung der Behörde in Osnabrück unterscheidet sich allerdings in einem entscheidenden Punkt von dem Durchsuchungsbeschluss, den die Ermittler am vorigen Donnerstag im Finanzministerium vorlegten. Dort hieß es: Die Durchsuchung diene der Identifizierung der beteiligten Mitarbeiter der FIU. Kein Wort also von Leitungsversagen im Ministerium, wie die Presseabteilung der Staatsanwaltschaft glauben machte.
Und jetzt beginnt der zweite Teil des Skandals: Gegen Wolfgang Schmidt, Staatsekretär im BMF und seit vielen Jahren engster Mitarbeiter und Weggefährte von Scholz, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Grund: Schmidt hatte per Twitter die Passage aus dem Durchsuchungsbeschluss der Osnabrücker Amtsgerichts publik gemacht, aus der hervorging, dass diese nicht deckungsgleich mit den Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft sind. Dies sei, befanden die Staatsanwälte, eine Verletzung von Dienstgeheimnissen nach Paragraph 353 b Strafgesetzbuch. Außerdem ermittle man gegen Schmidt wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach Paragraph 353 d.
Wie bitte? Ein Mitarbeiter des Finanzministers macht darauf aufmerksam, dass die Pressestelle der Staatsanwaltschaft ihre Durchsuchungsaktion anders begründet hat, als das Amtsgericht – und das soll eine Verletzung von Dienstgeheimnissen sein? Das hört sich an, als läge die Staatsanwaltschaft nicht in Osnabrück, sondern im belarussischen Minsk.
Es kommt aber noch ärger. Chef der Behörde in Osnabrück ist Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck. Er ist CDU-Mitglied, berichtet die Süddeutsche, und war Chef des CDU-Stadtverbandes Cloppenburg, einer Hochburg der Union. Ob er ein glühender Anhänger des CDU-Kandidaten Laschet ist, weiß man nicht. Nach den Berichten, die über ihn kursieren, dürfte er eher zu denen gehört haben, die für Friedrich Merz oder Markus Söder eintraten. Jedenfalls ist er bekannt als ein streitbarer Konservativer, einer der für seine CDU auch kämpft.
Er war auch mal Büroleiter des früheren niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU). 2012 wurde er Chef der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Sein früherer Chef führte ihn damals mit einer kleinen Rede in das neue Amt ein. Südbeck, sagte Busemann, gehe gern seinem Hobby, „der Jagd nach. Ihre Jagd nach Verbrechern geht nun im Osnabrücker Land weiter.“
In Berlin ging es bei der Verbrecherjagd weitaus friedvoller zu, als die Berichte über die „Razzien“ vermuten lassen. Die Süddeutsche hat sich die Mühe gemacht, Einzelheiten zu recherchieren. Wie die „Durchsuchung“ tatsächlich ablief, beschreibt sie so: „Der Tross der Ermittler begibt sich in die einen Steinwurf entfernte Nebenstelle des Ministeriums in der Charlottenstraße, wo die Finanzpolizei zu finden ist. Weil alle Akten elektronisch verwaltet werden, schaut man diese und E-Mail-Postfächer gemeinsam durch, ‚erweiterte Sachverhaltsaufklärung‘ sagen Juristen dazu. Einige elektronische Akten werden laut Staatsanwaltschaft gesichert.“
Dazu die SZ: „Was die beteiligten Beamten des BMF am meisten irritiert: „Elektronische Akten wären von überall einsehbar. Kein Grund nach Berlin zu fahren. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das BMF in den vergangenen 14 Monaten weder schriftlich noch mündlich um Einsicht in die Akten gebeten‘, so ein interner Vermerk. ‚E-Akten des BMF sind nicht nachträglich manipulierbar oder löschbar‘. Gegen 15:30 Uhr verlassen die Staatsanwälte das Ministerium, auf ihr Bitten hin durch einen Seitenausgang. Sie nehmen nichts mit.“
Fazit der Operation: Der Besuch in Berlin macht als „Razzia“ Schlagzeilen, die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück decken sich nicht mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts, ein Staatssekretär, der auf diese Diskrepanz aufmerksam macht, wird von den Ermittler angezeigt, und als Olaf Scholz im sogenannten Kandidaten-Triell anmerkt, der Zeitpunkt der Durchsuchung sei ja wohl bewusst zwei Wochen vor der Wahl gewählt worden, wirft ihm der Kontrahent Laschet vor, er greife mit so einer Bemerkung die Unabhängigkeit der Justiz an.
Es fällt wirklich schwer, bei so viel Heuchelei ruhig zu bleiben. Scholz immerhin hat es im Gegensatz zu mir geschafft.