„Effaiju“ heißt im Kürzel die Behörde, die nun im Mittelpunkt von Vorwürfen in Richtung Bundesfinanzminister Olaf Scholz steht: Financial Intelligence Unit, eine dem Zoll angegliederte Einrichtung, die über diese Verbindung der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums untersteht. Diese „Effaiju“ sammelt Meldungen über verdächtige Geldgeschäfte, die systematisiert diese, fasst sie in eine Prioritätenliste, um sie Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen.
Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat den Vorläufer der „Effaiju“ gegen Proteste von Fachleuten aus dem Bundeskriminalamt herausgelöst, beim Zoll anflanschen lassen und Schäuble- Nachfolger Scholz hat als Erbe dieser Neuerung in einem ersten Schritt die Zahl der Beschäftigten der Unit von etwas über 150 auf fast 500 erhöht. Und: das Scholz-Ministerium prüft seit 2017 laufend, wie die Möglichkeiten dieser Einrichtung im Kompetenz-Nebeneinander von Polizeien (Ländersache), Datensammlung (Ländersache), meldeverpflichteten Einrichtungen und juristischen Personen (Banken, Notare, Immobilienhändler und Güterverkäufer ) verbessert werden können.
In der Bundesrepublik gibt es 324 Finanzinstitute, bei denen „keine geldwäscherechtliche Aufsicht“ vorgenommen wird.
Die müssen nicht melden, wenn ihnen etwas Verdächtiges unterkommt. Warum?
Nach Schätzungen werden im Land jährlich über 260 Milliarden Euro durch Immobilienkäufe und Verkäufe umgesetzt. Das gesetzlich vorgeschriebene Transparenzregister für Einblicke in Grundbuch-Eintragungen und Besitzverhältnisse ist aber lückenhaft – es hilft nicht weiter, wenn eine Immobilie mehr als vier Eigentümer beziehungsweise wirtschaftlich Begünstigten aufweist. Warum ist das so?
Einem ZDF- Bericht zufolge sitzt das Finanzamt Berlin Mitte als Mieter in einem Bau, als dessen Eigentümer eine zwielichtige libanesische Immobiliengesellschaft ausgewiesen ist. Da lacht der Immobilienhai und der Drogenboss mit Geldwasch- Anlagen wiehert nur noch.
Die polizeilichen Daten sind dem Unit verschlossen. Und nach allem, was zu erfahren ist, wollen die Länder nicht, dass die Sammler von Verdachten auf die Daten der Polizeien zurückgreifen können.
Hai und Drogenboss wissen, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat mit gut funktionierendem Eigentumsschutz ist. Das schützt die Normalbürger, hilft aber auch dem Kriminellen. Massengeschäft illegales Barbezahlen. Immer wieder ist zu lesen und zu hören, dass die Obergrenze für Bargeschäfte von 10 000,00 € umgangen oder missachtet wird – etwa bei Autokäufen mit fingierten Namen und Adressen. Es gibt eine Schätzung, wonach Meldeverpflichte statistisch gesehen alle 200 Jahre mit Prüfungen ihrer Bargeschäfte rechnen müssen. Da lacht der…… aber das hatten wir ja schon.
Nun hat eine Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachtsfalles Durchsuchungen im Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium angeordnet und durchgezogen. Selbst seriöse Medien schreiben und berichten von „Razzien“ als gelte es kriminelle Banden daran zu hindern, einen flinken Fuß zu machen. Der Vorgang resultiert aus dem Jahr2018, die entsprechende richterliche Anordnung von Anfang August, dem Vernehmen nach. Mit Wahlkampf hat das nichts zu tun. Im Rheinland gibt’s für solche Fälle einen Spruch: „Da kannste dran föhle.“ Föhle steht hier für das Verb fühlen.
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