1. Das Sumpfartige an der Korruption
Die Ukraine wird bekanntlich von der Korruption zerfressen. Länder mit solcherart Geißel gibt es etliche. Deswegen ist der Versuch des Westens, nachdem er 2014 die Obhut über die Ukraine von Russland übernommen hat, beispielhaft und aller Aufmerksamkeit wert. Die Berichterstattung im Westen gibt diesem Kampf mit langem Atem wenig Raum nur, systematisch wird fast nichts berichtet. Aktuell gibt es Neues, Hoffnungsvolles, zu berichten. Wesentlich ist die Struktur, wie mit Aussicht auf Erfolg geholfen werden kann.
Die Korruption, hat sie einmal Fuß gefasst, prägt die Problematik, dass sämtliche Institutionen eines Staates dann käuflich werden. Das gilt nicht nur für die Institutionen des politischen Systems, das gilt auch für die „unabhängige“ Justiz und insbesondere für die Strafverfolgung. Insbesondere die Forderung, dass die Justiz „unabhängig“ zu sein habe, kann sich in dem Fall, dass der Korruptionsvirus sie ergriffen hat, als tödlich erweisen – wie nämlich soll sich eine in die Fänge des Korruptionswesens geratene und unabhängige Justiz vom Korruptionsvirus selbst wieder befreien können? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wofür das von Baron von Münchhausen inspirierte Bild steht, dass man sich nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen könne. Aus dem Sumpf ziehen können einen nur Dritte; allein Personen, die in der Lage sind, durch Verbindung nach außen ein Wiederlager zu bieten, mit dessen Hilfe sie den im Sumpf Verstrickten herauszuziehen vermögen.
2. Der Hintergrund – Konzept und langer Atem der G7-Botschafter in Kiew
Was für ein System der Westen auf sich lud, als er im Februar/März 2014 die Patronage für die Ukraine von Russland übernahm, wusste Russlands Präsident Putin genau. In einem Brief hat er westliche Staatschefs auf diesen makroökonomischen Moloch auch hingewiesen – ein Moloch, an dem er gescheitert war. Und da der damals aufsteigende EVP-Hoffnungsträger Julia Timoschenko seine Wahlkampfkasse und politische Potenz aus den dubiosen Strukturen des Gasgeschäfts mit Russland bezog, war eigentlich auch nicht zu erwarten, dass die EU mit einem eisernen Besen kehren werde.
Es kam anders. Ein Lob auf den „deep state“ auf multilateraler Ebene! Hätte die parteipolitisch beherrschte Spitze der EU das alleinige Sagen gehabt, wäre es kaum so gekommen. Frau Merkels treue Allianz mit dem Oligarchen Petroschenko spricht Bände. Die Botschafter der G7 in Kiew nahmen das Heft in die Hand. Ihre Maßgabe: Die bankrotte, auf massive Kredite von EU und IMF angewiesene Ukraine erhält diese nur Zug um Zug, im Austausch gegen Schritte zum Aufbau einer Abwehrfront ihres Justizwesens im Kampf gegen die Korruption. Konkret war die Maßgabe: Schaffung einer Anti-Korruptions-Gesetzgebung sowie Aufbau einer darauf spezialisierten Säule in Strafverfolgung und Justiz, also bis hin zu einem speziellen Gerichtshof für Korruptionsverfahren, welcher die Vorgänge, die die spezialisierten Strafverfolgungsbehörden durchermittelt und zur Anklage gebracht hatten, zu Urteilen führt.
Das war ein kluges Konzept. Es wurde verfolgt, mit langem Atem; und nach sechs Jahren Durststrecke stehen diese Säulen auch. Das Konzept der G7-Botschafter schien von Erfolg gekrönt – es hatte zig Milliarden gekostet, es waren immer erneut Tranchen der Kassenkredite für die einzelnen Trittstufen auf dem Weg zu diesem Ziel gegeben worden.
Doch der aufgebaute neue Spezial-Turm im Justizwesen der Ukraine hatte doch auch zwei Achillesfersen. Die eine erkannten die Vertreter des Westens umgehend; und schufen auch Abhilfe: Man kann Strukturen der Justiz um- oder neu-bauen wie man will – die Vertreter des Korruptionssystems können sich immer qua Geld über die personelle Besetzung ihren angestammten Einfluss weiterhin sichern. Deswegen legte der Westen hohen Wert auf Kriterien der Qualifizierung der Stellenbesetzung – und dass Vertreter des Westens auch Einfluss hatten wenn nicht gar Aufsicht führen konnten über die Entscheidungen zum Personal an den Spitzen der neugebauten Säule des Strafverfolgungssystems. Das hatte schon etwas, was der Weisheit des Baron von Münchhausen nahe kam: Es bedarf eines Dritten, der einem die Hand reichen kann – und der darf nicht Teil des Sumpfes sein sondern muss über eine belastbare und tragfähige Verbindung zum Außen des Morastes verfügen.
Es gab aber eine zweite, weit besser verborgene Einstichstelle in die Ferse des Achilles. Das hatten die Spitzen des korrupten Systems klug erkannt – und hatten sechs Jahre lang still gehalten, hatten ihren Hinterhalt vorbereitet, hatten lange keinen Widerstand geleistet, weil sie sich ihrer Macht, die neugebaute Säule einstürzen zu lassen, wenn sie sich der Vollendung nähert, sicher waren. Wir Außenstehenden waren Beobachter einer Art Schachspiel auf hohem Niveau – 2020 begann der Endkampf.
Die zweite Einstichoption an der Achillesferse ergibt sich aus der Einbettung. Die neue Säule des Anti-Korruptions-Kampfes war ein Element des Justizsystems der Ukraine. Wenn nun, wie zu erwarten, die Spitze des Justizsystems der Ukraine ins Lager der Korruptionsbegünstigten gewandert war, dann konnte sie mit einem Federstrich, durch ein entsprechendes Urteil des höchsten Gerichts, die gesamte auf Druck des finanzierenden Westens neu aufgebaute Säule zum Einsturz bringen.
3. Der beginnende Endkampf
So geschah es dann. Klugerweise erst ganz zum Schluss der Bautätigkeit des Westens. In einem Urteil vom 26. Februar 2019 wagte sich das ukrainische Verfassungsgericht erstmals aus der Deckung: Es erklärte den Artikel des Strafgesetzbuches, der vorsieht, dass Staatsbeamte, die die Herkunft ihres Vermögens nicht erklären können, mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können, für verfassungswidrig. Der Westen reagierte cool: In einer G7-Erklärung fordert er die Revision dieses Urteils. Dem ukrainischen Präsidenten gelang es, den Gesetzgeber dazu zu bewegen, die Passage im Anti-Korruptions-Gesetzbuch erneut beschließen zu lassen und damit erneut in Geltung zu setzen.
Im August 2020 und am 27. Oktober 2020 kam es zu Paukenschlägen: Ausgelöst durch eine Petition von 47 Abgeordneten entschied das Verfassungsgericht, zwei Pfeiler der Anti-Korruptions-Gesetzgebung seien verfassungswidrig. Der Chef der Nationalen Agentur zur Verhinderung von Korruption (NABU), die viele Richter im Visier hat, sei rechtswidrig im Amt. 18 Artikel des Anti-Korruptionsgesetzes seien verfassungswidrig. Der Westen reagierte wiederum a) mit einer G7-Erklärung, wonach das Urteil unakzeptabel sei; und b) der Mitteilung, dass der Vereinbarung der ukrainischen Regierung mit dem IWF vom Juni 2020 über eine weitere Kredittranche von 5 Mrd. US-Dollar und die Verschiebung fälliger Tilgungen in Höhe von 13,3 Mrd. US-Dollar die Basis entzogen sei. Der Westen verknüpfte weiterhin, ungerührt, das wirtschaftliche Überleben der Ukraine mit Reformforderungen des Justizsystems. Er forderte Konsequenzen, welche gegen den Spruch des ukrainischen Verfassungsgerichts verstießen.
Angesichts dieses Dilemmas musste sich der Staatspräsident der Ukraine, Selenskyj, entscheiden. Das Ergebnis: Er positionierte sich offen gegen den Kern des Übels, das Verfassungsgericht und dessen personelle Besetzung an der Spitze. Am 30. Oktober 2020 brachte er den Entwurf eines Gesetzes ins Parlament ein, der ein Verfahren zum Austausch sämtlicher Richter am Verfassungsgericht vorsah. Dessen Vorsitzender nennt den Antrag einen versuchten „Verfassungsputsch“ – was er auch ist. In Konflikt geraten waren die beiden Werte „Unabhängigkeit der Justiz (Rechtsstaat)“, die Verfahrensseite des Rechts, und „Schutz gegen Korruption“, die sachliche Seite des Rechts – der Befreiungsschlag, den Selenskyj dem Parlament zur Lösung vorschlägt, unterstellt: Wenn das oberste Gericht korrupt ist, ist unter Wahrung des formalen Grundsatzes, der Unabhängigkeit der Justiz, das sachliche Anliegen, dem Korruptionssystem das Rückgrat zu brechen, unerreichbar. Mein Urteil: Es handelte sich bei Selenskyjs Vorstoß um einen gerechtfertigten „Verfassungsputsch“.
Doch dann geschah das Unglaubliche: Die Venedig-Kommission des Europarates und dessen Anti-Korruptions-Einheit GRECO stellten sich in einem gemeinsamen Brief vom 31. Oktober 2020 auf die Seite des ukrainischen Verfassungsgerichts, dessen Korrumpierbarkeit die Spatzen von den Dächern pfeifen. Ihr Argument: „Eine Verletzung der Verfassung, auch für einen noch so guten Grund, kann unmöglich zu einer Kultur der Verfassungstreue und zum Respekt für die Geltung des Rechts führen, welche der Kampf gegen die Korruption erfordert.“ Das ist ein negatives Urteil – eines dazu, was nicht sein darf. Wie aber positiv zu urteilen sei, wie der Kampf gegen die Kultur der Korruption angesichts eines Verfassungsgerichts, das von Verteidigern des korrupten Systems beherrscht wird, mit Aussicht auf Erfolg geführt werden soll, das teilen die beiden Institutionen des Europarates nicht mit.
4. Die Lösung: Veto-Recht des Westens bei der Ernennung von Richtern
Die Drohung mit dem Staatsbankrott wurde vom Westen daraufhin nicht zurückgezogen – das unabgestimmte und etwas weltfremde Hineingrätschen der beiden höchst reputierten Institutionen des Europarates hat die G7-Botschafter nicht irritiert. Der Ukraine gegenüber hat es auch gewirkt.
Herausgekommen ist eine Lösung, die bespielhaften Charakter für die vielen Analog-Fälle in der Welt zu haben vermag – insbesondere an die Konflikte um das Verfahren der Besetzung von Richter-Stellen in EU-Staaten ist da zu denken.
Als Teil der Reform nach G7-Vorstellungen bereits etabliert war ein zwei-stufiges System zur Benennung und Überwachung von Richtern. Vorgeschaltet war die High Qualifications Commission of Judges of Ukraine (HQC). Deren Aufgabe ist, the Kandidaten für neue Stellen zu bewerten und einen Entscheidungsvorschlag an den High Council of Justice (HCJ) zu richten. Das kann natürlich nur funktionieren, wenn der HCJ „clean“ ist. Das scheint – erwartbar – nicht der Fall gewesen zu sein. Da setzt der Westen nun an. Er nimmt das Verfahren der Besetzung dieses Schlüselgremiums ins Visier.
Geschaffen wird nun, so wurde es vom ukrainischen Parlament am 13./14. Juli 2021 beschlossen, ein Ethics Council – in dessen Hand wird faktisch die personelle Besetzung des HCJ gelegt. Dieser Rat ist mit 6 Personen besetzt; davon drei aus dem Ausland – klugerweise zu besetzen durch internationale Organisationen. Kommt es im Gremium bei Abstimmungen zum Patt, so werden die drei Stimmen der Vertreter, die von außen ein Brett in den Sumpf gelegt haben, höher gewichtet. Die G7 haben somit ein praktikables Verfahren ersonnen, welches eine realistische Aussicht eröffnet, den im Sumpf steckenden Klienten auch zu retten. Mit der bemerkenswert unrealistischen Intervention des Europarates vom Herbst letzten Jahres wurde gesichtswahrend umgegangen. Im Ergebnis steht die Erkenntnis: Ein im Sumpf steckender (Un-)Rechtsstaat braucht Hilfe von außen, um die Transformation in die Korruptionsfreiheit erfolgreich hinbekommen zu können.
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