Uli Hoeneß, ehemaliger Präsident des FC Bayern, hat dieser Tage den Bayerischen Verdienstorden zurückgegeben. Begründung, so liest man: Er fühle sich durch die bayerische Staatsregierung ungerecht behandelt, weil seine Selbstanzeige publik wurde und er als einziger Bundesbürger wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitze.
In der Sendung „Doppelpass“ vom 21.12.2014 im Sender Sport1 schien das Aufsichtsratsmitglied des Clubs, Dr. Edmund Stoiber, der 2002 den Orden an Hoeneß als damaliger Ministerpräsident überreicht hatte, von der Aktion überrascht zu sein, eine Erklärung hatte er nicht zur Hand.
Für mich stellt sich die Frage, ob es sich um einen reuigen Akt moralischer Selbstreinigung handelt oder ob Hoeneß eine weitere Schicht für ein Märtyrerdenkmal zementieren will oder ob er einfach nur, vielleicht nach einem entsprechenden Hinweis, einer Maßnahme der Staatskanzlei zuvorkommen will. Denn in § 5 Abs. (1) des Erlasses über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens steht: „Bei einer anderen rechtskräftigen Verurteilung kann der Orden dem Inhaber auf Vorschlag des Ordensbeirats aberkannt werden.“