Vor und über die Silvestertage hatte ein merkwürdiges Wort Konjunktur. Es lautet: Sonderrecht. Ein merkwürdiges Wort wie gesagt. Es besteht aus einer Präposition und einem Substantiv.
Die Präposition ist das, was vorausgestellt wird (ponere = legen, stellen, setzen). Präpositionen kennen kein Wortebeugen. Sie bleiben immer so, wie sie sind: Auf, ab, sonder, wegen und natürlich bei. (Die Präposition bei ist zu einem Renner der Alltagssprache geworden. Es gibt fast nichts mehr, das nicht mit bei oder beim verbunden wird. Prüfen sie selber mal nach.) Das nachgestellte Hauptwort wird gebeugt: Das Recht, des Rechts…die Rechte, den Rechten usw. Sonder bleibt wie es ist. Irgendwie stur.
Das zusammengesetzte Wort Sonderrecht kennzeichnet einen Zustand. Die Präposition sonder gibt dem Hauptwort eine von anderen Zuständen abgesetzte, herausgehobene Bedeutung. Die Nazis haben von dieser sprachlichen Möglichkeit regen Gebrauch gemacht. Im vorliegenden Fall geht es nicht um ein wie auch immer geartetes „Sonderrecht“, sondern darum, ein Alltags-und Gebrauchsrecht, ein Bürgerrecht also gelten zu lassen. Mit sonder hat das nix zu tun. Der Besuch des Frisörs soll beispielsweise für jene wieder möglich sein, die gegen das derzeit gefährdende Corona –Virus geimpft wurden. Nicht geimpfte bleiben – noch – aus dem Geschäftsraum des Frisörs. Beispielsweise. Was soll daran sonder sein? Strengen wir uns weiter an, damit die Frisöre bald wieder volle „Behandlungssessel“ haben. Weil Geimpfte sich sicher vor Ansteckung wissen – und hoffentlich selber nicht mehr anstecken können. Dann können wir uns einen Extra-Applaus gönnen. Sonder ist nicht nötig.
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