69 rechtsextreme Drohschreiben, alle unterzeichnet mit „NSU 2.0“, allein aus den Reihen der hessischen Polizei, bestärken Bundesinnenminister Horst Seehofer in der erstaunlichen Überzeugung, dass es jedenfalls in den Reihen der Polizei keinen Rechtsextremismus geben kann, genauso wenig rechtsextreme Netzwerke, und schon erst recht nicht,
Racial Profiling oder Antisemitismus oder Rassismus. Entsprechend also absolut unnötig, eine wissenschaftlich abgesicherte Untersuchung in Auftrag zu geben, um nach einem Fehlverhalten zu suchen, das es in der Polizei nach Seehofer gar nicht gibt.
Alles, was seit dem Fall der Mauer vor 30 Jahren im wiedervereinten Deutschland erschreckt hat, von Rostock Lichtenhagen, über die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke und wie in Halle, als 59 Menschen einem Massenmord durch einen antisemitischen Attentäter knapp entgingen. Dazu sechshundert nicht vollzogene Haftbefehle gegen rechte Gewalttäter, die manche Staatsanwaltschaft und ihren Aufklärungswillen in ein mehr als schlechtes Licht rücken. Dazu auch noch der jüngste Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der selbst Seehofer zu dem Schluss kommen ließ, „Rechtsextremismus zur größten Gefahr“ für das Land zu erklären, die für ihn zwar in großen Teilen der Gesellschaft, nicht aber im Polizeiapparat vom Bund und Ländern zu finden ist.
Wie es scheint, ist es daher wohl ein Sachverhalt dessen Aufklärung auch durch ein Schweigekartell falsch verstandener Kameraderie scheitern könnte, das für manchen Beamten wichtiger zu sein scheint, als der Schwur auf das Grundgesetz, den jeder Polizist zu leisten hat. Eben dieses Grundgesetz ist es, das im demokratischen Rechtsstaat das Gewaltmonopol des Staates an Polizei und unabhängige Justiz überträgt. Umso dringender daher zu klären, ob in Hessen, und wo immer auch sonst noch, das staatliche Gewaltmonopol tatsächlich von Teilen der Polizei missbraucht wird, und rechtsextreme Netzwerke aufgespürt werden könnten. Seehofers Haltung schadet mithin all denen, die in ihrer großen Mehrheit in den Sicherheitsbehörden täglich einen schweren Dienst leisten und verfassungstreu agieren. Horst Seehofer ist als Bundesminister des Innern zugleich Hüter der Verfassung, die er durch eine Haltung beschädigen kann, die den Eindruck erweckt, als könnten entsprechende Vorwürfe zwar zutreffen, und es daher besser sei, Aufklärung gar nicht erst zu zulassen. Das schadet dem Rechtsstaat und hilft allein denen, die ihn schwächen oder beseitigen wollen. Ein Rücktritt wäre daher endlich angesagt.
Bildquelle: Wikipedia, Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de
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