Unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat der Koalitionsausschuss am 2./3. Juni nicht weniger als 57 Punkte verabschiedet, die in nächster Zeit von CDU, CSU und SPD realisiert werden sollen. 31 Punkte umfasst allein das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ der Großen Koalition. Obwohl es durchaus sinnvolle Vorschläge enthält und beispielsweise die höchst problematische, von der Autolobby geforderte Abwrackprämie verhindert wurde, weist das Konjunkturpaket wie alle bisherigen Corona-Hilfsmaßnahmen des Staates eine verteilungspolitische Schieflage auf. Überproportional profitieren dürften bei den angekündigten Ausgaben in Höhe von 130 Milliarden Euro die Wirtschaft, Unternehmen und Besserverdienende.
Kostenträchtige Hilfen für Unternehmen
„Überbrückungshilfen“ für Branchen, die von einem „Corona-bedingten Umsatzausfall“ betroffen sind, stellen mit Kosten in Höhe von 25 Milliarden Euro maximal den größten Einzelposten des Konjunkturpakets dar. Kaum weniger teuer wird die geplante Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von sieben Prozent auf fünf Prozent, die dem Staat einen Einnahmeausfall in Höhe von 20 Milliarden Euro bescheren kann. Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz ist an sich durchaus wünschenswert, weil diese Steuerart arme Personen, die einen Großteil ihres Einkommens in den Alltagskonsum stecken (müssen), am härtesten trifft. Nur wird kaum ein Händler wegen der befristeten Mehrwertsteuersenkung die Preise seiner Waren für ein halbes Jahr senken, sondern fast jeder Unternehmer wird die geringere Abführung ans Finanzamt als eigenen Gewinn verbuchen, ganz unabhängig davon, ob es ihm aufgrund der Covid-19-Pandemie schlechtgeht oder nicht.
Passgenau sind die Hilfen für Unternehmen nicht. Bei der Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, der Einführung einer degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit einem höheren Faktor und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 2020/21 und der unbefristeten „Modernisierung“ des Körperschaftsteuerrechts (Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften) handelt es sich um drei ziemlich teure Steuergeschenke, die der Wirtschaftsflügel der Union den Unternehmern schon lange auf den Gabentisch legen wollte.
Arme gehen überwiegend leer aus
Die am härtesten von der Pandemie betroffenen Personengruppen werden hingegen nur am Rande bedacht, wenn überhaupt. Obdach- und Wohnungslose, Geflüchtete, Migrant(inn)en ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, Suchtkranke, Prostituierte, Erwerbslose, Geringverdiener/innen, Kleinstrentner/innen und Transferleistungsbezieher/innen (Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberleistungen) gehören sicher nicht zu den Gewinner-Gruppen.
Bis zum 30. September 2020 verlängert werden soll der erleichterte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), welcher Soloselbstständigen und Kleinstunternehmer(inne)n zugutekommt, deren Existenz bedroht ist, die aber ein das Schonvermögen überschreitendes Vermögen und/oder eine teure Mietwohnung haben. Transferleistungsbezieher/innen, die schon lange Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, haben nichts davon.
Familien erhalten Hilfe nach dem Gießkannenprinzip
Eltern bekommen auf Drängen der SPD eine Einmalzahlung von 300 Euro pro Kind, die von ihnen zu versteuern ist, aber nicht auf das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozialgeld angerechnet wird. Sie hilft den Familien im Hartz-IV-Bezug, allerdings nur wenig und für kurze Zeit. Wünschenswert wäre eine dauerhafte und passgenauere Hilfe, weil auch sämtliche Eltern aus der Mittel- und Oberschicht den Kinderbonus bekommen, obwohl sie meistenteils gar keine zusätzliche finanzielle Unterstützung brauchen. Familien im Transferleistungsbezug wäre eher mit einem Ernährungsaufschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat gedient, wie ihn Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Kirchen seit Wochen fordern. Denn viele Lebensmitteltafeln sind geschlossen worden und die Preise für zahlreiche Nahrungsmittel in den vergangenen Wochen gestiegen. Teilweise müssen Kinder zu Hause verpflegt werden, weil ihre Schule oder Betreuungseinrichtung geschlossen ist. Das kostenfreie Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz entfällt und kann meistenteils auch nicht nach Hause geliefert werden. Die ihnen entstandenen Mehrkosten werden den Eltern im Transferleistungsbezug nicht erstattet, wie sie meistens auch häufig keine digitalen Endgeräte und einen WLAN-Zugang für das digitale Homeschooling haben.
Alleinerziehenden will die Große Koalition aufgrund ihres höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen auf zwei Jahre befristet einen höheren Entlastungsbetrag gewähren, der allerdings nur solchen Elternteilen zugutekommt, die ein relativ hohes Einkommen haben und deshalb viel Steuern zahlen müssen. Die von Armut betroffenen oder bedrohten Alleinerziehenden – das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes schon vor Beginn der Covid-19-Pandemie und dem Lockdown und der Rezession immerhin 41,5 Prozent aller Alleinerziehenden – haben mit Sicherheit nichts davon, weil sie gar keine Einkommensteuer zahlen müssen. Dieser Konstruktionsfehler einer Hilfsmaßnahme ist typisch für die Regierungspolitik: Mehr oder weniger großzügig unterstützt werden hauptsächlich diejenigen, denen es weder gut noch ganz so schlecht wie vielen anderen geht, die man eher „vergisst“ bzw. systematisch übergeht. Deshalb kann man das Konjunkturpaket von CDU, CSU und SPD auch nicht sozial ausgewogen nennen.
Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und zuletzt das Buch „Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland“ veröffentlicht.
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Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat es mal wieder genau auf den Punkt gebracht. Für die „Auswirkungen“ der reduzierten MWSt. gibt es ja schon ein bekanntes Beispiel – Stichworte sind FDP und Mövenpick-Hotels. Bei einem Lebensmitteleinkauf von 100 Euro bewirkt die gesenkte Mehrwertsteuer nicht einmal zwei Euro, das ist lächerlich. Es wird keine Auswirkungen für Menschen mit geringem Einkommen haben – allenfalls lässt sich etwas bei preisgebundenen Artikeln etwas nachvollziehen – Bücher und Tabak als Beispiel und letzteres kann man sich ohnehin kaum noch Leisten.
Viel spannender wird dann noch die „Gegenfinanzierung“ werden – zumal neue Rekordzahlen an Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ihre späteren bitteren Einschnitte erst bei der Rentenhöhe präsentieren.
Das Ergebnis ist kaum verwunderlich und von daher sind wohl die wenigsten überrascht. Seit Corona geistert das Wort system-relevant in sämtlichen Sphären herum und ich als Mit-Betroffene fühle mich in dem Gefühl einfach nicht systemrelavant zu sein nochmals bestätigt. Momentan wird ob des Rassismuses auf die STraße gegangen, was wirklich begrüßenswert ist, da es sich um eines der TABU-Themen hierzulande und anderorts handelt, das man gerne beiseitekehrt. Aber Diskriminierung und Rassismus hat so viele Gesichter – hier in diesem so eigen-hochgelobten Rettungspaket zeigt sich ein weiteres, doch wen interessierts wirklich?