Man kommt aus dem Staunen nicht heraus. Die Berichterstattung in den Medien war einhellig. Statt politisch zu entscheiden, befürwortet die Landesregierung in Düsseldorf jetzt Sondierungsgespräche und tritt für einen außergerichtlichen Vergleich nach dem Urteil zugunsten von Fahrverboten in Köln und Bonn ein. Es ist zum totlachen. Mit wem hat man es denn zu tun? Die sogenannte Deutsche Umwelthilfe ist ein privater Verein mit Sitz in Radolfzell am Bodensee – ein idealer Standort, um die Situation in Nordrhein-Westfalen beurteilen. Er ist ein Abmahnverein, der eifrig Geld eintreibt, um stets aufs Neue Prozesse führen zu können. Er spielt sich auf wie ein Staat im Staate. Und die Politik schaut geduldig zu, wie
Bürger und Wähler abgezockt werden.
Die Verwaltungsrichter landauf landab machen das Spielchen geduldig mit. Vom ehemaligen Innenminister Hermann Höcherl stammt der Satz: „Man kann nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ Manchmal aber kann ein Blick in die Verfassung durchaus nützlich sein. Wenn Autofahrer wegen der Tricksereien der Automobilindustrie ihre Fahrzeuge nicht oder nur teilweise benutzen können, entsteht ihnen ein materieller Schaden. Artikel 14 Grundgesetz ist eindeutig. Die Enteignung ist nur auf der Grundlage eines Gesetzes möglich. Der Bundestag wird sich schwer tun, ein Gesetz zu verabschieden. Denn Bürger und Wähler sind nachtragend. Und die nächste Wahl kommt bestimmt. Andererseits ist längst erwiesen, dass die Bürger durchaus noch Vertrauen zu Politikern haben. Denn anders lassen sich die zeitweilig wachsenden Erfolg der Grünen auf Bundesebene und Landesebene nicht erklären.
Im übrigen: Dass die Automobilindustrie über Jahre hinweg ihre Kundschaft betrügen konnte, beruht auf Staatsversagen. Den staatlichen Behörden ist lange Zeit entgangen, was mit Wissen der Verantwortlichen in den Werkshallen geschah.
Aber wie gesagt: Es soll jetzt außergerichtlich beraten werden. Es hat dies für Richter wie in allen Gerichtsverfahren einen Vorteil: Sie brauchen kein Urteil zu schreiben. Sie haben einen freien Nachmittag und können zum Beispiel auf den Golfplatz gehen. Dann viel Vergnügen im Rechtsstaat Deutschland!
Bildquelle: Pixabay, Bild von 995645, Pixabay License